nebenkosten-pruefen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2007

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Geschäftsgegenstand:

Vom Seitenbetreiber werden verschiedene Dienstleistungen rund um die Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für Mietobjekte angeboten.
  1. Nebenkosten prüfen do-it-yourself
  2. Nebenkosten prüfen do-it-yourself Quicky
  3. Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself
  4. Plausibilitätsprüfung Wohnungen
  5. Plausibilitätsprüfung Gewerbe
Die Dienstleistungen werden deutschlandweit angeboten.

Dienstleistungsangebot im Einzelnen:

  1. Nebenkosten prüfen do-it-yourself

    Der Nutzer selbst gibt die einzelnen Kosten, die ihm vom Vermieter / der Hausverwaltung mit der Betriebs- / Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung in Rechnung gestellt worden sind, in das Erfassungsformular ein. Eingabehilfen befinden sich unter den jeweiligen Informationsbuttons "i".
    Nach Eingabe der Empfängerdaten und seiner Kontoverbindung, sowie der Einwilligung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Berechnungsprogramm zur Ermittlung der durchschnittlichen Betriebskostenvergleichswerte und der prozentualen Abweichung von den Mieterkosten durch Betätigen des entsprechenden Buttons gestartet. Der Nutzer erhält das Ergebnisblatt, auf dem die Vergleichswerte und die prozentualen Abweichungen seiner Kosten aufgeführt werden, innerhalb weniger Sekunden nach Starten des Berechnungsprogramms unter der von ihm angegebenen Emailadresse.
    Der Nutzer erhält auch eine Rechnung. Das Entgelt wird per Lastschrift eingezogen.
  2. Nebenkosten prüfen do-it-yourself Quicky

    Der Nutzer selbst markiert die einzelnen Kostenarten, die ihm vom Vermieter / der Hausverwaltung mit der Betriebs- / Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung in Rechnung gestellt worden sind, auf dem Erfassungsformular. Hier können keine ziffernmäßigen Eingaben getätigt werden. Nach Eingabe der Empfängerdaten und seiner Kontover-bindung, sowie der Einwilligung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Berechnungsprogramm zur Ermittlung der durchschnittlichen Betriebskostenmittelwerte durch Betätigen des entsprechenden Buttons gestartet. Es findet kein Vergleich der Durchschnittswerte mit den eigenen Kosten des Nutzers statt. Der Nutzer erhält das Ergebnisblatt innerhalb weniger Sekunden nach Starten des Berechnungsprogramms unter der von ihm angegebenen Emailadresse.
    Der Nutzer erhält auch eine Rechnung. Das Entgelt wird per Lastschrift eingezogen.
  3. Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself

    Der Nutzer selbst gibt die einzelnen Kosten, die ihm vom Vermieter / der Hausverwaltung mit der Betriebs- / Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung in Rechnung gestellt worden sind, in das Erfassungsformular ein. Eingabehilfen befinden sich unter den jeweiligen Informationsbuttons "i".
    Zusätzlich hat der Nutzer durch entsprechende Markierung noch einige Fragen zu seinem Mietverhältnis zu beantworten, die für eine ordnungsgemäße Prüfung erforderlich sind.
    Die Auswertung der Plausibilitätsprüfung wird dem Nutzer als Word-Dokument zur Verfügung gestellt. Er ist berechtigt, die in der Auswertung enthaltenen Ausführungen und Stellungnahmen für seine privaten, nicht kommerziellen Zwecke zu verwenden. Einer Vervielfältigung, auch nur in Auszügen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    Die Auswertung der Plausibilitätsprüfung enthält allgemeine mietrechtliche Ausführungen zu Umlagevereinbarung, Vorauszahlungen und Pauschale, Umlageschlüssel und Mindestvoraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung. Die Auswertung enthält des Weiteren Anmerkungen zu dem Mietverhältnis, abhängig von der Beantwortung der Zusatzfragen, sowie Auswertungen und detaillierte Erläuterungen zu sämtlichen vom Nutzer eingegebenen Kostenarten und konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
    Nach Eingabe der Empfängerdaten und seiner Kontoverbindung, sowie der Einwilligung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Berechnungsprogramm zur Ermittlung der durchschnittlichen Betriebskostenvergleichswerte, sowie zur Plausibilitätsprüfung durch Betätigen des entsprechenden Buttons gestartet.
    Der Nutzer erhält das Ergebnisblatt und die Auswertung der Plausibilitätsprüfung innerhalb weniger Sekunden nach Starten des Berechnungsprogramms unter der von ihm angegebenen Emailadresse.
    Der Nutzer erhält auch eine Rechnung. Das Entgelt wird per Lastschrift eingezogen.
  4. Plausibilitätsprüfung Wohnungen

    Eine Beauftragung zur Plausibilitätsprüfung kann ausschließlich mit dem hierzu veröffentlichten Auftragsformular erfolgen. Das Formular ist unter möglichst vollständiger Beantwortung der Fragen zum Mietverhältnis auszufüllen.
    Der Auftraggeber (Mieter) hat insbesondere darauf zu achten, dass seine Kontaktdaten wahrheitsgemäß, vollständig und gut lesbar eingetragen sind. Das Auftragsformular ist vom Auftraggeber (Mieter) eigenhändig zu unterzeichnen.
    Dem Auftragsformular sind die zur Plausibilitätsprüfung erforderlichen Unterlagen wie in dem Auftragsformular beschrieben, z.B. Mietvertrag, Betriebs- / Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung in Kopie beizufügen. Es sind ausschließlich Kopien beizufügen.
    Die Übersendung von Auftragsformular nebst Unterlagen hat ausschließlich per Post zu erfolgen. Auftragsformulare nebst Unterlagen, die per Telefax oder Email eingehen, werden nicht bearbeitet und ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers (Mieters) vernichtet.

    Die Auswertung der Plausibilitätsprüfung enthält konkrete mietrechtliche Ausführungen zu den mietvertraglichen Vereinbarungen, die sich auf die Zahlung von Betriebskosten beziehen; insbesondere zur Umlagevereinbarung, Vorauszahlungen und Pauschale, Umlageschlüssel, den Mindestvoraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung, sowie zur Übereinstimmung von Mietvertrag und Betriebs- / Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Bürgerlichem Gesetzbuch, Betriebskosten-, Heizkostenverordnung, Eichgesetz, Neubaumietenverordnung usw., sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Auswertung enthält des Weiteren Anmerkungen zu dem Mietverhältnis, abhängig von der Beantwortung der Zusatzfragen, sowie Auswertungen und detaillierte Erläuterungen zu sämtlichen abgerechneten Kostenarten und konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

    Eine Prüfung von Belegen, die der Auftraggeber (Mieter) unaufgefordert mit seinem Auftragsformular und den erforderlichen Unterlagen an den Seitenbetreiber versandt hat, erfolgt nicht. Sollte im Einzelfall eine Prüfung der Belege durch den Auftraggeber (Mieter) gewünscht sein, wird der Seitenbetreiber nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber eine gesonderte Vereinbarung treffen und ein zusätzliches Entgelt für die Belegprüfung vereinbaren.

    Die Beantwortung von schriftlichen Fragen des Auftraggebers (Mieters), die dieser zusammen mit dem Auftragsformular formuliert und mit den Unterlagen übersandt hat, erfolgt nur soweit sich diese auf die konkret zu prüfende Betriebskostenabrechnung beziehen und im Rahmen der Plausibilitätsprüfung beantwortet werden können. Eine darüber hinausgehende Rechtsberatung zum Mietverhältnis erfolgt nur nach vorherigem Abschluss einer gesonderten Beratungsvereinbarung gegen eine zusätzliche Gebühr.

    Die Überwachung von Fristen jeglicher Art und aus jeglichem Rechtsgrund (aus Vertrag, Gesetz, jahrelanger Übung usw.) ist nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages und obliegt ausschließlich dem Auftraggeber (Mieter).

    Stellt der Seitenbetreiber bei erster Durchsicht des Prüfungsauftrages fest, dass der Auftrag, z.B. wegen einer bestehenden Interessenkollision, oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden kann, wird er die gesamten ihm zugegangenen Unterlagen auf seine eigenen Kosten umgehend an den Auftraggeber (Mieter) zurücksenden. Der Auftraggeber (Mieter) hat keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Plausibilitätsprüfung.

    Der Auftraggeber (Mieter) erhält das Ergebnisblatt und die Auswertung der Plausibilitätsprüfung auf dem Postweg an die von ihm angegebene Anschrift. Der Nutzer erhält auch eine Rechnung.

    Der Seitenbetreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass bei Prüfung der eingereichten Unterlagen Fehler gefunden werden.
  5. Plausibilitätsprüfung Gewerbe

    Der Umfang der Plausibilitätsprüfung und die entsprechende Preisgestaltung ist bei gewerblichen Objekten stark von der Ausgestaltung des Mietvertrages abhängig. Neben einfachen Verweisen auf die Betriebskostenverordnung sind auch detaillierte und umfangreiche Vereinbarungen zur Umlage von Betriebs- und Nebenkosten möglich; letzteres gilt insbesondere für Gewerbeeinheiten, die sich in Einkaufszentren befinden. Vor diesem Hintergrund kann der interessierte Gewerbemieter zunächst mit einer unverbindlichen Anfrage ein Angebot zur Prüfung abfragen. Die Anfrage hat mit dem hierzu erstellten Formular zu erfolgen. Der Gewerbemieter hat insbesondere darauf zu achten, dass seine Kontaktdaten vollständig und gut lesbar eingetragen sind.
    Die Übersendung des Antragsformulares nebst Unterlagen hat ausschließlich per Post zu erfolgen. Zusendungen, die per Telefax oder Email eingehen, werden nicht bearbeitet und ohne vorherige Benachrichtigung des Zusenders vernichtet.
    Nach Durchsicht der eingegangenen Unterlagen erhält der Gewerbemieter ein Festpreisangebot für eine Plausibilitätsprüfung nebst Fragekatalog zu Mietverhältnis und Mietobjekt, sowie eine Information zu der von ihm bei Angebotsannahme zu leistenden Vorauszahlung. Der Seitenbetreiber behält sich vor, die Auftragsausführung erst nach Eingang der Vorauszahlung zu beginnen. Der Auftraggeber (Mieter) hat keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Plausibilitätsprüfung.
    Die Annahme des Angebotes hat vom Gewerbemieter schriftlich per Email, Fax oder Post zu erfolgen.
    Die Auswertung der Plausibilitätsprüfung enthält konkrete mietrechtliche Ausführungen zu den mietvertraglichen Vereinbarungen, die sich auf die Zahlung von Betriebskosten beziehen, insbesondere zur Umlagevereinbarung, Vorauszahlungen und Pauschale, Umlageschlüssel, den Mindestvoraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung, sowie zur Übereinstimmung von Mietvertrag und Betriebs- / Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Bürgerlichem Gesetzbuch, Betriebskosten-, Heizkostenverordnung, Eichgesetz, usw, sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Auswertung enthält des Weiteren Anmerkungen zu dem Mietverhältnis, abhängig von der Beantwortung der Zusatzfragen, sowie Auswertungen und detaillierte Erläuterungen zu sämtlichen abgerechneten Kostenarten und konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

    Die Überwachung von Fristen jeglicher Art und aus jeglichem Rechtsgrund (aus Vertrag, Gesetz, jahrelanger Übung usw.) ist nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages und obliegt ausschließlich dem Auftraggeber (Mieter).

    Der Auftraggeber (Mieter) erhält das Ergebnisblatt und die Auswertung der Plausibilitätsprüfung auf dem Postweg an die von ihm angegebene Anschrift. Der Nutzer erhält auch eine Rechnung.

    Der Seitenbetreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass bei Prüfung der eingereichten Unterlagen Fehler gefunden werden.

    Für den Fall, dass ein Auftrag nicht zustande kommt, werden die dem Seitenbetreiber vom Auftraggeber (Mieter) überlassenen Unterlagen ohne weitere Benachrichtigung des Zusenders vernichtet. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.

Preise / Fälligkeit

  1. Nebenkosten prüfen do-it-yourself

    Das Nutzungsentgelt beträgt EUR 8.00 für jeden Start des Berechnungsprogramms. Die Berechnung wird mit Betätigung des Berechnungsbuttons gestartet. Demzufolge ist bei mehrmaligem Betätigen des Berechnungsbuttons das Entgelt für jeden einzelnen Programmstart zu entrichten. Darauf wird der Nutzer nochmals ausdrücklich ab der zweiten Betätigung des Berechnungsbuttons hingewiesen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer eine von ihm gemachte fehlerhafte Eingabe korrigieren möchte. Sofern der Nutzer den Seitenbetreiber hierüber unverzüglich nach Abschluss der Nutzung per Email informiert, wird der Seitenbetreiber nach freiem Ermessen darüber entscheiden, ob das Nutzungsentgelt mehrmals per Lastschrift eingezogen wird.
    Das Entgelt ist mit Betätigung des Berechnungsbuttons und entsprechendem Start des Berechnungsprogramms zur sofortigen Zahlung fällig.
    Die Zahlung erfolgt mittels Erklärung des Nutzers zum Lastschrifteneinzug von der von ihm angegebenen Kontoverbindung. Mit Angabe der Bankverbindung versichert der Nutzer, dass er über das angegebene Konto verfügungsberechtigt ist und dass das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Der Lastschrifteneinzug erfolgt in der Regel nicht an dem Tag, an dem der Nutzer das Dienstleistungsangebot in Anspruch nimmt, sondern erst einige Tage später.
  2. Nebenkosten prüfen do-it-yourself Quicky

    Das Nutzungsentgelt beträgt EUR 8.00 für jeden Start des Berechnungsprogramms. Die Berechnung wird mit Betätigung des Berechnungsbuttons gestartet. Demzufolge ist bei mehrmaligem Betätigen des Berechnungsbuttons das Entgelt für jeden einzelnen Programmstart zu entrichten. Darauf wird der Nutzer nochmals ausdrücklich ab der zweiten Betätigung des Berechnungsbuttons hingewiesen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer eine von ihm gemachte fehlerhafte Eingabe korrigieren möchte. Sofern der Nutzer den Seitenbetreiber hierüber unverzüglich nach Abschluss der Nutzung per Email informiert, wird der Seitenbetreiber nach freiem Ermessen darüber entscheiden, ob das Nutzungsentgelt mehrmals per Lastschrift eingezogen wird.
    Das Entgelt ist mit Betätigung des Berechnungsbuttons und entsprechendem Start des Berechnungsprogramms zur sofortigen Zahlung fällig.
    Die Zahlung erfolgt mittels Erklärung des Nutzers zum Lastschrifteneinzug von der von ihm angegebenen Kontoverbindung. Mit Angabe der Bankverbindung versichert der Nutzer, dass er über das angegebene Konto verfügungsberechtigt ist und dass das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Der Lastschrifteneinzug erfolgt in der Regel nicht an dem Tag, an dem der Nutzer das Dienstleistungsangebot in Anspruch nimmt, sondern erst einige Tage später.
  3. Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself

    Das Nutzungsentgelt beträgt EUR 19.90 für jeden Start des Berechnungsprogramms.
    Hat der Nutzer zunächst eine do-it-yourself-Prüfung durchgeführt und ist über die Weiterleitung zur Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself gelangt, wird ihm das für die erste do-it-yourself-Prüfung angefallene Entgelt angerechnet, d.h. er zahlt lediglich einmal den Betrag für die Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself.
    Die Berechnung wird mit Betätigung des Berechnungsbuttons gestartet. Demzufolge ist bei mehrmaligem Betätigen des Berechnungsbuttons das Entgelt für jeden einzelnen Programmstart zu entrichten. Darauf wird der Nutzer nochmals ausdrücklich ab der zweiten Betätigung des Berechnungsbuttons hingewiesen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer eine von ihm gemachte fehlerhafte Eingabe korrigieren möchte. Sofern der Nutzer den Seitenbetreiber hierüber unverzüglich nach Abschluss der Nutzung per Email informiert, wird der Seitenbetreiber nach freiem Ermessen darüber entscheiden, ob das Nutzungsentgelt mehrmals per Lastschrift eingezogen wird.
    Das Entgelt ist mit Betätigung des Berechnungsbuttons und entsprechendem Start des Berechnungsprogramms zur sofortigen Zahlung fällig.
    Die Zahlung erfolgt mittels Erklärung des Nutzers zum Lastschrifteneinzug von der von ihm angegebenen Kontoverbindung. Mit Angabe der Bankverbindung versichert der Nutzer, dass er über das angegebene Konto verfügungsberechtigt ist und dass das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Der Lastschrifteneinzug erfolgt in der Regel nicht an dem Tag, an dem der Nutzer das Dienstleistungsangebot in Anspruch nimmt, sondern erst einige Tage später.
  4. Plausibilitätsprüfung Wohnungen

    Die Prüfungsgebühr beträgt EUR 55.00 zzgl. Versandkosten (Briefporto) für jede Nebenkostenabrechnung, deren Prüfung der Auftraggeber (Mieter) in Auftrag gibt. Die Gebühr ist mit Zugang der Plausibilitätsprüfung nebst Rechnung beim Auftraggeber (Mieter) zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu erfolgen.
    Das für die Dienstleistung geschuldete Entgelt ist auch in dem Fall zur Zahlung fällig, dass die Auswertung dazu führt, dass die Betriebskosten ordnungsgemäß abgerechnet worden sind oder die Abrechnung lediglich geringe Fehler enthält, deren Durchsetzung durch den Auftraggeber (Mieter) zu keinem oder nur zu einem geringen wirtschaftlichen Erfolg führen wird.
  5. Plausibilitätsprüfung Gewerbe

    Die im Einzelfall nach entsprechendem Festpreisangebot individuell zwischen Gewerbemieter und Seitenbetreiber vereinbarte Prüfungsgebühr beträgt mindestens EUR 150.00 zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer.
    Mit Übersendung des Festpreisangebotes erhält der Gewerbemieter eine Information über die Höhe des von ihm im Voraus zu leistenden Betrages. Mit Annahme des Festpreisangebotes durch den Gewerbemieter ist die Vorauszahlung zur sofortigen Zahlung fällig. Der Seitenbetreiber behält sich vor, die Ausführung der Plausibilitätsprüfung von der Leistung der Vorauszahlung abhängig zu machen.

    Die unter Abzug der geleisteten Vorauszahlung verbleibende Gebühr ist mit Zugang der Plausibilitätsprüfung nebst Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu erfolgen.

    Das für die Dienstleistung geschuldete Entgelt ist auch in dem Fall zur Zahlung fällig, dass die Auswertung dazu führt, dass die Betriebskosten ordnungsgemäß abgerechnet worden sind oder die Abrechnung lediglich geringe Fehler enthält, deren Durchsetzung durch den Auftraggeber (Mieter) zu keinem oder nur zu einem geringen wirtschaftlichen Erfolg führen wird.

Zahlungsverzug / Mahnung / Forderungsbeitreibung

  1. Nebenkosten prüfen do-it-yourself

  2. Nebenkosten prüfen do-it-yourself Quicky

  3. Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself

Sollte die für die Dienste 1.-3. gezogene Lastschrift mangels Deckung, wegen Widerspruch oder Kontolöschung, fehlerhafter Kontodaten oder aus sonstigen Gründen nicht eingelöst und auf dem Konto des Seitenbetreibers rückbelastet werden, fallen hierfür weitere Gebühren an, die dem Seitenbetreiber als Lastschriftgläubiger sowohl von der Bank des Seitenbetreibers wie auch von der Bank des Nutzers in Rechnung gestellt werden. Die Gebühren betragen derzeit EUR 3,00. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Gebühren dem Seitenbetreiber zu erstatten.
Mit Rückbelastung der Lastschrift auf dem Konto des Seitenbetreibers befindet sich der Nutzer mit der Zahlung in Verzug. Der Nutzer hat ab diesem Zeitpunkt die Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Der Nutzer wird über die von ihm angegebene Emailadresse vom Seitenbetreiber über die Rücklastschrift informiert und unter Fristsetzung zur Zahlung angemahnt. Für diese Mahnung hat der Nutzer eine Mahngebühr von EUR 5,00 zu zahlen.
Zur Erstattung der Bankgebühren und zur Zahlung der Mahngebühr ist der Nutzer auch in dem Fall verpflichtet, dass er seine Bankdaten versehentlich fehlerhaft eingegeben hat.
Sollte der Nutzer das Nutzungsentgelt nebst Bankgebühren und Mahngebühr nicht innerhalb der gesetzten Frist an den Seitenbetreiber zahlen, wird dieser ohne weitere Ankündigung ein Mahnverfahren gegen den Nutzer einleiten. Die dafür weiter anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten sind vom Nutzer zu tragen. Für diesen Fall behält sich der Seitenbetreiber auch ausdrücklich vor, strafrechtliche Schritte gegen den Nutzer einzuleiten.

  1. Plausibilitätsprüfung Wohnungen

  2. Plausibilitätsprüfung Gewerbe

Sofern der Auftraggeber (Mieter) den ihm in Rechnung gestellten Betrag nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist begleicht – Zahlungseingang auf dem Konto des Seitenbetreibers – , befindet er sich mit der Zahlung in Verzug.
Der Auftraggeber (Mieter) wird vom Seitenbetreiber über den Zahlungsrückstand schriftlich (mit Email oder auf dem Postweg) informiert und unter Fristsetzung zur Zahlung angemahnt. Für diese Mahnung hat der Auftraggeber (Mieter) eine Mahngebühr von EUR 5,00 zu zahlen.
Sollte der Auftraggeber (Mieter) das geschuldete Entgelt nebst Mahngebühr nicht innerhalb der gesetzten Frist an den Seitenbetreiber zahlen, wird dieser ohne weitere Ankündigung ein Mahnverfahren gegen den Nutzer einleiten. Die dafür weiter anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten sind vom Auftraggeber (Mieter) zu tragen. Für diesen Fall behält sich der Seitenbetreiber auch ausdrücklich vor, strafrechtliche Schritte gegen den Auftraggeber (Mieter) einzuleiten.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankdaten), die im Rahmen der Online-Nutzung (do-it-yourself, do-it-yourself-quicky, Plausibilitätsprüfung do-it-yourself) oder im Rahmen des Auftragsverhältnisses (Plausibilitätsprüfungen Wohnungen und Gewerbe) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, dienen ausschließlich der Abwicklung der angebotenen Dienste, insbesondere zur Entgelterhebung.
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten findet nur statt, sofern der Seitenbetreiber zur Herausgabe an Dritte gesetzlich verpflichtet oder dies zum Zwecke der Forderungsbeitreibung gegenüber dem Nutzer oder Auftraggeber (Mieter) erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung oder Datenübermittlung an Dritte zum Zwecke einer kommerziellen Verwendung findet nicht statt.

Nicht personenbezogene Daten werden lediglich zu internen, statistischen Zwecken erhoben, wie z.B. Anzahl der Klicks pro Tag und Woche, besuchte Seiten usw.

Der Nutzer und Auftraggeber (Mieter) erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einver-standen, dass die Kommunikation unter Verwendung von Email und Telefax erfolgen kann.

Haftung / Gewährleistung / Garantie

  1. Nebenkosten prüfen do-it-yourself

  2. Nebenkosten prüfen do-it-yourself Quicky

  3. Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself

Der Seitenbetreiber schuldet nicht die fernmeldetechnische Übermittlung der Informationsdaten an den abrufenden Nutzer; dies ist ausschließlich Sache des durch den Nutzer beanspruchten Netzbetreibers. Er übernimmt auch keine Garantie für die jederzeitige, ordnungsgemäße bzw. ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Dienstleistungsangebotes unter 1.-3. Bei Störungen des Serverbetriebes wird der Seitenbetreiber um eine umgehende Beseitigung bemüht sein. Eine Gewährleistung des Seitenbetreibers für technische Mängel ist ausgeschlossen.

Bei den vom Programm errechneten durchschnittlichen Vergleichswerten handelt es sich um Mittelwerte, die aus einer bundesweiten Datensammlung entnommen und berechnet werden. Abweichungen können sich daher im Einzelfall sowohl zugunsten wie auch zu Lasten des Nutzers ergeben. Dies gilt insbesondere auch für die verbrauchsabhängigen Kostenarten, bei denen immer allein der individuelle Verbrauch des Nutzers maßgebend ist. Individuelle Gegebenheiten finden in dem Berechnungsprogramm keine Berücksichtigung. Der Seitenbetreiber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die berechneten Abweichungen zwischen den Kosten des Nutzers und den Vergleichswerten den tatsächlichen Gegebenheiten im Mietverhältnis zwischen Nutzer und dessen Vermieter entsprechen.
Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der Nutzer selbst die abgerechneten Betriebskosten in das Erfassungsformular eingibt. Der Seitenbetreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass es infolge von fehlerhaften Eingaben des Nutzers zu einer fehlerhaften Berechnung und dementsprechend fehlerhaft ermittelten Vergleichswerten kommt.

Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass der Nutzer die nach seinen eigenen Angaben berechneten Vergleichswerte zur Durchsetzung von Ansprüchen jeglicher Art gegen seinen Vermieter nutzt, wird von dem Seitebetreiber ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Plausibilitätsprüfung Wohnungen

  2. Plausibilitätsprüfung Gewerbe

Zur Bearbeitung der Aufträge nach 4. und 5. benötigt der Seitenbetreiber die in den jeweiligen Auftragsformularen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum einzelnen Dienstleistungsangebot aufgezählten Unterlagen in Kopie. Sofern der Auftraggeber (Mieter) dem Auftragsformular unaufgefordert Unterlagen im Original beilegt, übernimmt der Seitenbetreiber keine Haftung für deren Verbleib und Rücksendung an den Auftraggeber (Mieter). Die für die Rücksendung der Originalunterlagen anfallenden erhöhten Portokosten sind vom Auftraggeber (Mieter) zu zahlen.
Die Plausibilitätsprüfung zu 4. und 5. beschränkt sich lediglich auf die Prüfung der vom Auftraggeber (Mieter) eingereichten Unterlagen. Soweit feststellbar ist, dass die Unterlagen nicht vollständig vom Auftraggeber (Mieter) übersandt oder erbetene Auskünfte nicht vollständig erteilt worden sind, steht es im freien Ermessen des Seitenbetreibers, die fehlenden Unterlagen bzw. Auskünfte beim Auftraggeber (Mieter) nachzufordern oder die Plausibilitätsprüfung mit den vorhandenen Unterlagen durchzuführen. Für denn Fall, dass für die Prüfung wesentliche Unterlagen fehlen, wird der Seitenbetreiber die fehlenden Unterlagen beim Auftraggeber (Mieter) nachfordern. Kommt der Auftraggeber (Mieter) der Nachforderung des Seitenbetreibers ohne weitere Information nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach, geht der Seitenbetreiber davon aus, dass der Auftraggeber (Mieter) kein Interesse mehr an der Ausführung des Auftrages hat und wird die ihm überlassenen Unterlagen ohne weitere Ankündigung vernichten.

Der Seitenbetreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass bei Prüfung der eingereichten Unterlagen Fehler gefunden werden.

Die Durchführung der Plausibilitätsprüfung zu 4. und 5. erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Seitenbetreiber. Mündliche oder schriftliche Auskünfte zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer sind nicht verbindlich und stellen insbesondere keine Zusagen dar.
Die Überwachung von Fristen obliegt dem Auftraggeber (Mieter). Die Haftung des Seitenbetreibers für die Einhaltung von Fristen jeglicher Art (z.B. Einspruchsfrist) unabhängig von deren Entstehungsgrund (z.B. vertragliche Abrede, gesetzliche Bestimmung, Rechtsprechung usw.) ist ausgeschlossen.

Der Seitenbetreiber führt nur die Plausibilitätsprüfung zu 4. und 5. aus.
Der Seitenbetreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass der Auftraggeber (Mieter) die vom Seitenbetreiber festgestellten Fehler in der Betriebskostenabrechnung mit Erfolg gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Die Durchsetzung etwaiger sich aus der Auswertung ergebenden Ansprüche des Auftraggebers (Mieters) gegen den Vermieter ist nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages. Sofern der Auftraggeber (Mieter) eine weitere anwaltliche Tätigkeit wünscht, ist hierfür der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung erforderlich, für die ein zusätzliches Entgelt anfällt.

Die Haftung des Seitenbetreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei gewöhnlicher/einfacher oder leichter Fahrlässigkeit erfolgt eine Haftung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Kardinalpflicht. Die Höhe ist dabei auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Seitenbetreibers.

Urheberrecht

  1. Nebenkosten prüfen do-it-yourself

  2. Nebenkosten prüfen do-it-yourself Quicky

  3. Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself

  4. Plausibilitätsprüfung Wohnungen

  5. Plausibilitätsprüfung Gewerbe

Die in den Dienstleistungen nach 1.-5. erstellten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verbreitung und Verwertung, insbesondere in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen, jeglicher Art außerhalb des Urheberrechts bedarf der schriftlichen vorherigen Einwilligung des Seitenbetreibers. Downloads und Kopien dieser Seiten sind nur für den persönlichen privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Der Auftraggeber (Mieter) der Plausibilitätsprüfung zu 4. und 5. darf die ihm überlassenen Ergebnisse und Auswertungen nur im Rahmen der Durchsetzung seiner etwaigen Ansprüche aus der geprüften Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung verwenden.

Gerichtsstand

  1. Nebenkosten prüfen do-it-yourself

  2. Nebenkosten prüfen do-it-yourself Quicky

  3. Plausibilitätsprüfung Wohnungen do-it-yourself

  4. Plausibilitätsprüfung Wohnungen

  5. Plausibilitätsprüfung Gewerbe

Gerichtsstand für alle sich aus den Dienstleistungsangeboten 1.-5. mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Wölfersheim. Erfüllungsort ist Wölfersheim.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages und/oder der AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Ist eine solche gesetzliche Regelung nicht vorhanden, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die Regelung, die beide Parteien unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der betroffenen Bestimmung bewusst gewesen wäre. Dies gilt auch für den Fall, dass in den Bestimmungen eine Reglungslücke enthalten sein sollte.